Allgemeine Verkaufsbedingungen für den Handel

Gültig für
PCS IT-Trading GmbH
(nachfolgend PCS oder Auftragnehmer genannt)
Stand: 2019

I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres
Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. In Verkaufsunterlagen, Katalogen, Prospekten etc. enthaltene Angaben, insbesondere Normen, Maß- und Leistungsangaben, sind nur dann maßgeblich, wenn in der Leistungsbeschreibung des Angebotes ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Andernfalls sind derartige Angaben jedenfalls unverbindlich.
Falls einzelne Bestimmungen dieser Bestimmungen oder des abgeschlossenen Vertrages unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.

III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, in EURO und exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
Die Preise gelten, sofern nichts Anderes vereinbart ist, ab Werk bzw. ab Lager von PCS exklusive Verpackung, Verladung, Demontage, Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen
Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
PCS ist jedenfalls berechtigt, bei Zahlungsverzug des Auftraggebers
vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahn- und, Inkassospesen sowie Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

V. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für gekaufte Systeme und System-komponenten beträgt 6 Monate ab Übernahme.
Der Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers setzt voraus, dass der Auftraggeber die aufgetretenen Mängel in angemessener Frist schriftlich angezeigt hat und dass die von PCS vorgeschriebenen Lager-, Montage- und Betriebsbedingungen eingehalten werden.
Werden im Rahmen der Gewährleistung Systemkomponenten ersetzt, wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist des Gesamtsystems nicht verlängert.
Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten, wie z.B. für Ein- und Ausbau, Transport, Fahrt und Wegzeit, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von PCS bewirkter Anordnung und Montage, Nichtbeachtung der
Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen durch den Auftraggeber oder nachlässiger oder unrichtiger Behandlung entstehen. PCS haftet auch nicht für Mängel und Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen oder Überspannungen zurückzuführen sind. Von der Gewährleistung
weiters ausgeschlossen sind Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
Die Gewährleistungspflicht erlischt sofort, wenn der Auftraggeber selbst oder ein nicht von PCS ermächtigter Dritter ohne schriftliche Einwilligung von PCS Änderungen oder Instandsetzungen an den gelieferten Komponenten vornimmt.

VI. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 14 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

Voraussetzung für den Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist, sofern keine spezielle Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden von PCS zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt hat mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen.

VII. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.

VIII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese
Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw.
organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet und basieren auf den Listpreisen der PCS.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine
Lagergebühr von 0,15 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne
einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf
Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

IX. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere
alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und
Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Die Lieferung von Hardware ist abhängig von der Verfügbarkeit der Hardware durch Hersteller- und Distributionskanäle.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser
Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

X. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

XI. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg
als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).

XII. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde
verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden
Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.

XII. Produkthaftung
PCS oder dessen Erfüllungsgehilfen haften für zu vertretende Personen und Sachschäden nur, soweit gesetzliche Bestimmungen, z.B. wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend eine vertraglich nicht ausschließbare Haftung vorsehen. Im Übrigen wird jegliche Haftung ausgeschlossen, wie insbesonders die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Ansprüche aus Betriebsunterbrechungsschäden, Daten- und/oder Informationsverlusten, Ausfall von Datenverarbeitungseinrichtungen, Softwareschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, Folge- und Vermögensschäden und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber. Die Beweislastumkehr für grobe Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Schadenersatzforderungen verjähren 12 Monate nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von Schaden und Schädiger Kenntnis hatte.

XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich
erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene
Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

XIV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese
durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen,
bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche
Zustimmung nicht abgetreten werden.

XV. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN- Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

XVII. Adressenänderung und
Urheberrecht

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Die gesammelten personenbezogenen Daten benötigen wir zur Vertragserfüllung, Verrechnung, Geltendmachung der Vertragsansprüche, für Zwecke des Kundenservice. Die Daten werden hierfür erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Sehen Sie weiters unsere Datenschutzerklärung unter http://www.pcs-it.at/footer-menue/datenschutzerklaerung. Ist für die Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Zustimmung notwendig, verarbeiten wir diese erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Ihre Zustimmung können Sie, sofern damit der Vertragszweck nicht behindert wird, jederzeit unter folgender E-Mail Adresse widerrufen: datenschutz@pcs-it.at. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten. Soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, haben Sie das Recht auf Löschung dieser Daten sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung. Ferner haben Sie das Recht auf Berichtigung der Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde (Wickenburggasse 8-10, 1080 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.at). Wenden Sie sich bezüglich Ihrer Rechte bitte an uns unter datenschutz@pcs-it.at.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig
vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten
Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und
dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält
daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder
Verwertungsrechte.

XVIII. Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die, selbst wenn sie vorhersehbarwaren, außerhalb des Einflussvermögens der Vertragsparteien liegen und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen der Vertragsparteien nicht verhindert werden können, auch wenn sie bei Zulieferanten eintreten. Hierzu zählen u.a. Krieg, Aufstand, Streik, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Seuchen, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Erdbeben, Blitzschlag,Stromausfall, Arbeitskampf.
Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, hat die betroffene Vertragspartei die andere
unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen. Die betroffene Vertragspartei hat die dadurch bedingte Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistungserfüllung nicht zu vertreten. Die vereinbarte Liefer- und Leistungsfrist verlängert sich jedenfalls um die Dauer der Auswirkung der höheren Gewalt.

XIX. Softwarelizenzen
Allfällige Softwarelizenzen werden gemäß den PCS bei Vertrags-abschluss vorliegenden Kundendaten (Firmenname, Firmenadresse, Rechtsform und UIDNummer) beim Lizenzgeber angefordert und können danach nur mehr mit Zustimmung des Lizenzgebers geändert werden. Vorausgesetzt, dass der Lizenzgeber diese Zustimmung erteilt, werden die mit der Änderung der Softwarelizenz verbundenen Mehraufwendungen dem Auftraggeber nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
Lizenz- und urheberrechtliche Bestimmungen des Herstellers und/oder
Lieferanten sind vom Auftraggeber einzuhalten.
Bei allfälliger Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung/Weiterentwicklung und/oder Anpassung von Software an die Erfordernisse des Auftraggebers werden keine Rechte welcher Art auch immer über die im abgeschlossenen Vertrag festgelegte Nutzungsberechtigung hinaus erworben.
Ansonsten kommen die Allgemeinen Softwarebedingungen von PCS
ergänzend und vorrangig zur Anwendung.

XX. Exportbeschränkungen
Jede Weitergabe der Vertragsgegenstände, Unterlagen und sonstigen
Materialien, insbesondere jede Wiederausfuhr kann der Genehmigungspflicht nach den Ausfuhrbestimmungen der USA, der Europäischen Union und allfälliger anderer Staaten unterliegen. Der Auftraggeber ist in einem solchen Fall verpflichtet, die entsprechenden Genehmigungen der betreffenden Behörden vor ihrer Weitergabe zu
erwirken. Diese Verpflichtung muss im Falle jeder neuerlichen Weitergabe auf den jeweiligen Erwerber bzw. Verfügungsberechtigten vertraglich überbunden werden.
Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Lieferung der vertragsgegenständlichen Komponenten einer Exportbeschränkung der Vereinigten Staaten von Amerika oder der rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union unterliegen oder dem „Arab Boycott“ unterliegen, so ist PCS berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Auftraggeber PCS bei Vertragsabschluss auf derartige Umstände nicht hingewiesen, so hat der Auftraggeber PCS die daraus
resultierenden Aufwände und Schäden voll zu ersetzen.

XXI. Referenzen, Newsletter/Mail-Information
Mit Auftragserteilung räumt der Auftraggeber, bis zum jederzeit möglichen Widerruf, PCS das Recht ein, den Firmennamen des Auftraggebers Dritten gegenüber als Referenzkunden namhaft zu machen.
Mit Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber zu, bis zum jederzeit möglichen Widerruf, über Produktneuheiten mittels Newsletter per E-Mail oder telefonisch informiert zu werden.